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Deutschland: Ab sofort erhalten Deutsche mit Auslandskonten Post vom Finanzamt!

Das Bundeszentralamt für Steuern verfügt über mehrere Millionen Datensätze zu den Konten deutscher Bürger im Ausland. Diese wurden jahrelang liegengelassen, aber jetzt beginnt man in den Finanzämtern mit der Auswertung der Daten. Bei Auffälligkeiten werden die möglichen Steuersünder vom Finanzamt einen Brief erhalten.
In den kommenden Monaten kann jederzeit ein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt im Briefkasten liegen. In dem Brief wird der Bürger gefragt, ob er Steuern hinterzogen hat oder nicht. In den Datensätzen steht drin, wie viel Geld die Menschen auf den Konten im Ausland gelagert haben und welche Geldeingänge, Dividenden und Zinsen dort zu Buche stehen. Es gibt einen automatisierten Datenaustausch mit einigen anderen Staaten, in diesem Zusammenhang erhielt die Bundesrepublik Deutschland die Flut an Daten. Seit 2014 arbeiten die Staaten der EU zusammen, ab dem Jahr 2017 erhielt Deutschland auch Daten von außereuropäischen Staaten. Angaben des Bundesministeriums für Finanzen zufolge kamen so mehr als 10 Millionen Datensätze zusammen.
Spezielle Software soll helfen
Mittlerweile wurde eine Software entwickelt, mit deren Hilfe die Daten gezielt gefiltert werden und den richtigen Personen zugeordnet werden können. Die Finanzbeamten prüfen nun die Steuerakten der Bürger und gleichen diese mit dem Datenbestand ab. Man schaut, welche Informationen bereits bekannt waren und welche aus den Daten ersichtlich waren, außerdem werden bezahlte und nicht bezahlte Steuern verglichen. Die Vorgänge aus dem Jahr 2014 werden normalerweise zum 31. Dezember 2019 verjähren, deshalb steht den Finanzämtern nun eine Menge Arbeit bevor. Die Finanzämter haben ohnehin schon eine Menge zu tun und niemand kann abschätzen, wie viel Mehrarbeit nun entsteht. Eine Schätzung für die zusätzlich generierten Steuereinnahmen durch den riesigen Datenbestand gibt es ebenfalls nicht. Grundsätzlich sollen nur Fälle mit einer gewissen Größe überprüft werden, genaue Angaben gibt es dazu aber nicht.
Bei Auffälligkeiten sollen die Steuerzahler entweder Erklärungen dafür liefern oder eine Steuererklärung einreichen. In dem Brief wird auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige erwähnt. Experten raten jedoch von einer vorschnellen Selbstanzeige ab, schließlich liefert man dem Fiskus damit noch weitere Informationen. Nach dem Erhalt eines solchen Briefes sollte man einen Steuerberater oder Anwalt kontaktieren und dann gemeinsam die beste Vorgehensweise abstimmen.
Quelle:

https://www.welt.de/wirtschaft/article196086231/Auslandskonten-Unangenehme-Post-vom-Finanzamt.html

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Quelle: Bitcoin Zürich News

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